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Der Weg zum Ausweis Kategorie B/AFührerausweis

Lernfahrten ab 17 Jahren - Regelung für 2003er Jahrgang:

Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. Der Bundesrat hat die Uebergangsbestimmung zu dieser Massnahme ergänzt, damit Personen mit Jahrgang 2003 die Autoprüfung weiterhin mit 18 Jahren ablegen können. 

Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrauseweis noch nicht zwölf Monate  besitzen.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

Abläufe und Fakten in Bezug auf Führerausweise finden Sie auch unter: www.fuehrerausweise.ch

Hier kannst Du die nötigen Formulare herunterladen:
https://strassenverkehrsamt.lu.ch

 

Du kannst die Formulare auch bei mir anfordern. 
E-Mail: info@fahrschule-francesco.ch  od. Mobile: 079 674 73 07

Sehtest 

 Vor Einreichung des Gesuches, ist das Sehvermögen bei einem Arzt oder Augenoptiker summarisch prüfen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. 

Haupt Optik in Rothenburg...Ihr kompetenter Partner für gutes Sehen im Strassenverkehr. Weil gutes Sehen Hauptsache ist.                        www.haupt-optik.ch

Nothelferkurs

Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuches für die Kat. A, A1 ,B oder B1 ist der Nothelferausweis im Original beizulegen. Er ist 6 Jahre gültig. (VZV Art.10) Vom Kurs befreit sind: Ärzte, Pflegepersonal mit Diplom, Armeeangehörige der Sanität und der Rettungstruppen sowie Zivilschutzangehörige mit 5-tägigem Einführungskurs „Sanität“.


Persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen. (Inkl. ein farbiges Passfoto im Format 35*45mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle der Personalien und für die Identifikation. Die Einwohnerkontrolle stellt das Gesuchsformular mit den Unterlagen dem Strassenverkehrsamt zu. Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnergemeinde ist auch eine persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt möglich. (Schriftenempfangsschein)

Damit Sie den Termin für die Theorieprüfung direkt per Internet buchen können, ist der Nothelferausweis unbedingt zusammen mit dem Gesuch einzureichen.

Nun bekommst Du vom Strassenverkehrsamt die Anmeldung zur Theorie Prüfung. Du hast die Möglichkeit Dich im Theorielokal auf die Prüfung vorzubereiten (Kontrolle durch Fahrlehrer möglich; Standortbestimmung). Oder Du kannst bei mir per E-Mail info@fahrschule-francesco.ch oder mobile 079 674 73 07 eine CD ausleihen. Viel Spass beim lernen und viel Erfolg.

Legst Du Wert auf eine gründliche Ausbildung. Dann bist Du bei der fahrschule francesco gut aufgehoben. Hier lernst du die Fähigkeiten, die es braucht das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher zu führen.

Der obligatorische Verkehrsunterricht wird während der praktischen Fahrausbildung absolviert und ist bei der erstmaligen Anmeldung zur praktischen Prüfung beizulegen. Der Kursbesuch darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (VZV Art.18)

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet haben und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen. Die Handbremse muss für die Begleitperson leicht zugänglich sein. Das „L“ ist auf allen Lernfahrten anzubringen.

 

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